4.1116 Aktanten realisiert durch Äusserungseinheiten
Inhaltsverzeichnis
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Aus dem Inhalt
Unter ID 4.06 ist ein Vorschlag dazu gemacht worden, was man unter »Prädikat« einerseits, »Aktanten Valenzen Wertigkeiten« andererseits verstehen kann. Die Logik unseres Vorgehens am Beginn der Pragmatik verlangt, mit der Möglichkeit zu rechnen, dass jeder einzelne dieser Begriffe auch in einer ganzen ÄE realisiert sein kann.
Bleiben wir zunächst bei den Aktanten. Auch die bisherige Grammatik redete schon von »Subjekt-« oder »Objektsätzen«. Daran können wir anknüpfen. Nur ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wir mehr Satztypen vorfinden werden – entsprechend der eingeführten Aktantenzahl.
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1. Einzelsprache: Deutsch
1.1 Erläuterung
Aktanten (frz. actant "Handelnder") sind semantisch betrachtet Lebewesen, Dinge oder Sachverhalte, die am Prozess einer Handlung beteiligt sind (vgl. Bußmann 2008: 18). Der 1. Aktant ist hierbei das Subjekt eines Satzes, der 2. Aktant das Akkusativ-, Genitiv- oder Präpositionalobjekt und der 3. Aktant das Dativobjekt. In der Pragmatik können ganze Äußerungseinheiten die Funktion des ersten, zweiten oder dritten Aktanten in einem Satz übernehmen.
Kritik: Ironie der Geschichte: auch die Orientierung an neueren Grammatikentwürfen - "Aktant" verweist auf die "Dependenzgrammatik" des Lucien Tesnière - liefert terminologisch nicht zwangsläufig Vorteile.
Vom Wort her - "Aktant" (man hört lateinisches agere durch) - scheint sich "Aktant" nur auf "Handlungen" zu beziehen. Das ist eine Begleitassoziation, die wir nicht gebrauchen können. 'Prädikate' gibt es auch statisch (Zustand) und fientisch (Prozess). Es ist unnötig, in den Begleitfiguren zum Prädikat privilegiert die "Handlung" herauszustellen. In die- ser Hinsicht ist das altehrwürdige "Subjekt" neutraler. Es ist nicht Aufgabe der Aktanten/Rollen, schon eine Vor- charakterisierung des Prädikats zu liefern.
Wir reden weiterhin von "Aktant" - haben aber nun klargestellt, wie der Begriff zu sehen ist. (Ein vollkommener Traditionsbruch ist nicht möglich, oft auch nicht angeraten.)
1.2 Beispiele
1. Aktant - Subjektsatz
Ein fehlendes Subjekt in einem Satz wird durch einen anderen Satz ersetzt (erkennbar an dass)
Dass der neue Stuttgarter Bahnhof besser sein soll als der alte, ist inzwischen sehr umstritten.
Der fettgedruckte Satz ist 1.Aktant für die Bedeutungen in den kursiv geschriebenen Verben. (Dante, Göttliche Komödie, 'Das Paradies', 1. Gesang)
[In dem Himmel, der am meisten an seinem Licht teil hat, war ich und sah Dinge,] die wiederzusagen, weder weiß noch vermag, wer von dort oben herabkommt.
1. Aktant - Identitätssatz
Ihr Enno Kluge, Eigene Äußerungseinheit, Setzung eines definiten Nomens (der Sprecher bezieht sich auf eine Person dieses Namens; den Name verwendete bislang der Angesprochene), nicht-satzhaft das ist mein Enno! Identitätssatz. Das Pronomen muss durch die vorherige ÄE ersetzt werden, also - pragmatisch - eine Aussage durch zwei ÄEen. (der Sprecher kennt eine Figur gleichen Namens - kennt nur nicht den Nachnamen; nun stellt er die Identität beider Namen fest, damit die Identifizierung der Person) (H. Fallada, Jeder stirbt für sich allein. 5. Aufl., Berlin 2012. S.308)
2. Aktant - Objektsatz
Erkennbar z.B. an den Konjunktionen dass oder ob, in Verbindung mit Verben des Wissens, Fühlens oder Redens. Die Konjunktion kann auch fehlen, wenn durch die Verbbedeutung klar ist, dass noch eine wichtige Information fehlt (2.Aktant). Beliebt als Anzeiger für Objektsatz auch Relativpronomina: "was / wen . . ."
Aus Mark Twain: "Die Tagebücher von Adam und Eva" [1]
1.11 Sagt, 1.12 mit dem Namen könne ich es rufen,
1.13 wenn ich möchte, 1.14 dass es kommt.
1.15 Ich entgegnete, 1.16 dass es dann überflüssig sei.
1.51 aber ich lasse ihn nicht spüren, 1.52 dass ich seine Schwäche kenne.
1.82 ich erklärte, (...) 1.84 woher ich wusste, 1.85 dass es ein Dodo ist;
Beispiele mit Relativpronomen:
"Ich ignoriere, wen ich unbefugt auf dem Gelände antreffe." "Er aß brav, was auf den Tisch gestellt wurde."
3. Aktant - Adressat oder Defizient
Der Minister verleiht den Orden, wem die Bürgerschaft zugestimmt hat. Von welchen sie unrechtmäßig erhalten hatten, holt der Beamte die Unterlagen zurück.
Zeit-Angaben
Seitdem sie Klavierschülerin war, mußte sie nicht mehr beim Abwaschen helfen. Nachdem ich diesen Denkzettel verstanden hatte, änderte ich mein Verhalten im Straßenverkehr.
Orts-Angaben
„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!“ (Friedrich Hölderlin)
Modal-Register in Satzform
Register INITIAVIE4.083 Modalitäten – »Register« INITIATIVE:
Weil ich immer schon mal Wasserski fahren wollte, ergriff ich die sich bietende Gelegenheit.
Register AXIOLOGIE4.085 Modalitäten – »Register« AXIOLOGIE:
So bitter es war, daß der Aufgang des neuen Lebens den Niedergang des alten bedingte. Daran konnte sie nichts ändern, das hatte sie hinzunehmen (Hürlimann)
1.3 Heinrich Heine
Der Poet musste sich dauernd Mittel einfallen lassen, der Zensur zu entgehen. 1827, in Das Buch le Grand, werden meist leere Gedichtzeilen angedeutet. Für sich sind das schon Hinweise auf Streichungen, unterdrückte Gedanken. Die Leerstellen geben den Weg frei, die Wortgruppe in Zeile 1 und das Wort in Zeile 7 miteinander zu verknüpfen. Dann hätte man einen Nominalsatz (Klassifikation). Streng genommen muss man annehmen, dass die verbliebenen Worte im jeweiligen Zusammenhang Bestandteil ganz anderer Aussagen waren. Durch die rigorosen Löschungen wird einerseits die Brutalität der Zensur sichtbar gemacht, andererseits wird genau dadurch unfreiwillig eine ganz andere Aussage sichtbar: "Censoren = Dummköpfe". Heine kann seine Hände in Unschuld waschen. Er behauptet, dass sein literarischer Kontext einmal anders gelautet hatte...
- Die deutschen Censoren - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Dummköpfe - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1.4 Franz Kafka - kein 2.AKTANT
Es ist ja Eigenart des Romans "Der Prozess", dass das <<SPRECHEN DES GERICHTS/DER ANKLAGE>> konsequent ohne 2.Aktant, also ohne Inhalt bleibt. Der Angeklagte und letztlich Verurteilte bleibt in Unkenntnis, Was = 2.Aktant ihm eigentlich vorgeworfen wird. Daher rührt die Unmöglichkeit, eine vernünftige Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Beispiele (DTV-Ausgabe von 1998):
(36f) "Sehen Sie," sagte K., "Sie haben nicht viel Erfahrung in Gerichtssachen." "Nein, das habe ich nicht," sagte Fräulein Bürstner "und habe es auch schon oft bedauert, denn ich möchte alles wissen, und gerade Gerichtssachen interessieren mich ungemein. Das Gericht hat eine eigentümliche Anziehungs- kraft, nicht? Aber ich werde in dieser Richtung meine Kenntnisse sicher vervollständigen, denn ich trete nächsten Monat als Kanzleikraft in ein Advokatenbureau ein." "Das ist sehr gut," sagte K., "Sie werden mir dann in meinem Prozeß ein wenig helfen können." "Das könnte sein," sagte Fräulein Bürstner, "warum denn nicht? Ich verwende gern meine Kenntnisse." "Ich meine es auch im Ernst," sagte K., "oder zumindest im halben Ernst, in dem Sie es meinen. Um einen Advoka- ten heranzuziehen, dazu ist die Sache doch zu klein- lich, aber einen Ratgeber könnte ich gut brauchen." "Ja, aber wenn ich Ratgeber sein soll, müßte ich wissen, worum es sich handelt," sagte Fräulein Bürstner. "Das ist eben der Haken," sagte K., "das weiß ich selbst nicht." "Dann haben Sie sich also einen Spaß aus mir gemacht," sagte Fräulein Bürstner übermäßig enttäuscht, "es war höchst unnötig, sich diese späte Nachtzeit dazu auszu- suchen." Und sie ging von den Photographien weg, wo sie so lange vereinigt gestanden hatten. "Aber mein Fräulein," sagte K., "ich mache keinen Spaß. Daß Sie mir nicht glauben wollen! Was ich weiß, habe ich Ihnen schon gesagt. Sogar mehr als ich weiß, denn es war gar keine Untersuchungskommission, ich nenne es so, weil ich keinen anderen Namen dafür weiß. Es wurde gar nichts untersucht, ich wurde nur verhaftet, aber von einer Kommission."
Nicht nur die Bedeutung <<SPRECHEN>> benötigt ein "Objekt", sondern auch <<UNTERSUCHEN>>. Wird konsequent der 2.AKTANT unterdrückt, bleiben die Tätigkeiten sinnlos. Kann sich K. juristisch wehren, z.B. durch eine "Eingabe" ans Gericht? - Unter diesen Umständen kaum:
(141) Leider, darauf müsse er K. allerdings aufmerksam machen, geschehe es manchmal, daß die ersten Eingaben bei Gericht gar nicht gelesen würden. Man lege sie ein- fach zu den Akten und weise darauf hin, daß vorläufig die Einvernahme und Beobachtung des Angeklagten wichtiger sei, als alles Geschriebene. Man fügt, wenn der Petent dringlich wird, hinzu, daß man vor der Entscheidung, bis alles Material gesammelt ist, im Zusammenhang natürlich alle Akten, also auch diese erste Eingabe, überprüfen wird. Leider sei aber auch dies meistens nicht richtig, die erste Eingabe werde gewöhnlich verlegt oder gehe gänzlich verloren und selbst wenn sie bis zum Ende er- halten bleibt, werde sie, wie der Advokat allerdings nur gerüchtweise erfahren hat, kaum gelesen. Das alles sei bedauerlich, aber nicht ganz ohne Berechtigung. K. möge doch nicht außer acht lassen, daß das Verfahren nicht öffentlich sei, es kann, wenn das Gericht es für nötig hält, öffentlich werden, das Gesetz aber schreibt Öffentlichkeit nicht vor. Infolgedessen sind auch die Schriften des Gerichts, vor allem die Anklageschrift dem Angeklagten und seiner Verteidigung unzugänglich, man weiß daher im allgemeinen nicht oder wenigstens nicht genau, wogegen sich die erste Eingabe zu richten hat, sie kann daher eigentlich nur zufälligerweise etwas enthalten, was für die Sache von Bedeutung ist.
'Schöne' Zustände bei Gericht: Unter Einbeziehung weiterer Stilfiguren - 'Anklageschrift' steht für "Inhalt" = 2.Aktant - nun auf literarischer Ebene die Bestätigung: Um Inhalte geht es nicht. Stattdessen ein folgenreicher Hinweis: die Person des Angeklagten werde weiter unter Beobachtung stehen.
(117) "...Was für ein Prozeß? Doch nicht ein Strafpro- zeß?" "Ein Strafprozeß," antwortete K. "Und du sitzt ruhig hier und hast einen Strafprozeß auf dem Halse?" rief der Onkel, der immer lauter wurde. "Je ruhiger ich bin, desto besser ist es für den Ausgang," sagte K. müde. "Fürchte nichts." "Das kann mich nicht beruhigen," rief der Onkel, "Josef, lieber Josef, denke an dich, an deine Verwandten, an unsern guten Namen. Du warst bisher un- sere Ehre, du darfst nicht unsere Schande werden. Deine Haltung," er sah K. mit schief geneigtem Kopfe an, "gefällt mir nicht, so verhält sich kein unschuldig An- geklagter, der noch bei Kräften ist. Sag mir nur schnell, um was es sich handelt, damit ich dir helfen kann. Es handelt sich natürlich um die Bank?" "Nein," sagte K. und stand auf, "du sprichst aber zu laut, lie- ber Onkel, der Diener steht wahrscheinlich an der Tür und horcht. Das ist mir unangenehm . . ."
Um die "Bank" geht es beim Bankangestellten K. nicht - um was dann? Der Inhalt der gerichtlichen Äusserung, Untersuchung, bleibt unklar, wird verweigert.
1.5 "dass wenn"
Aus einem Sportbericht, Zitat eines Mitspielers (SWP 28.1.2016):
" 'Wir haben gesehen, dass wenn wir bis zum Schluss dran bleiben, die Dänen Fehler machen.' "
Stilistisch nicht besonders elegant - aber das ist im Moment auch nicht unser Kriterium. "dass" und "wenn" sind als zwei Konjunktionen bekannt, mit denen standardmäßig eine neue Äußerungseinheit beginnt. Folglich müsste die Aussage des Interviewten so unterteilt werden:
1 " 'Wir haben gesehen, 2 dass 3 wenn wir bis zum Schluss dran bleiben, 4 die Dänen Fehler machen.' "
Kommentar:
- ÄE 1 verlangt die Nennung eines 2.AKTANTen: was wurde gesehen? - ÄE 2 ist das Startsignal für die Nennung des 2.AKTANTen - ÄE 3 unterbricht gleich die Nennung des 2.AKTANTen, weil zuvor eine Bedingung eingeschoben wird: Register IMAGINATION: nur wenn diese erfüllt wird, dann ... - ÄE 4 Nur unter der vorangestellten Bedingung = ÄE 3 kann der jetzt genannte 2. AKTANT gelten.
2. Einzelsprache: Latein
2.1 "Subjekt-/Objektsatz"
Fink/Maier "Systemgrammatik Latein" (1997) 214 nennen als Subjektsatz = 1.Aktant in Satzform:
Quid fecerit, incertum est = Unsicher ist das, was im ersten Gliedsatz satzhaft genannt wurde.
Entsprechend Objektsatz = 2.Aktant in Satzform:
Iudices, quid fecisset, quaesiverunt = Die Richter erfragten - was? Genau das, was satzhaft als 2.Aktant angeführt wird.
Aus Systemgründen - im Sinn der Alternativ-Grammatik - fehlt nun noch ein Gliedsatz in der Funktion als "3.Aktant". In Grammatiken begnügt man sich üblicherweise mit Subjekt- oder Objektsätzen. Fink/Maier (S.240) liefern ein schönes Beispiel, wissen aber nicht es zu würdigen, entschuldigen sich fast dafür (gelegentlich gebe es die Konstruktion eines Objekts im Dativ [damit ist unser 3.Aktant gemeint]). Stattdessen: es ist ein erwartbarer, nun den 3.Aktanten realisierender Nebensatz, der zur Komplettierung nötig ist:
Donum dabo, qui monstrabit mihi viam rectam = Ein Geschenk werde ich (dem) geben, der mir den rechten Weg zeigen wird - Das ei = "dem" kann ausgelassen werden: verstanden wird der Nebensatz als Nennung der Figur, die den noch ausstehenden 3.Aktanten ins Spiel bringt - die Bedeutung <<GEBEN>> verlangt nun mal einen personhaft vorgestellten Adressaten des Schenkungsaktes. Vgl.4.0623 3. Aktant / »Dativobjekt« / Adressat vs Defizient
Nebenbei bemerkt: Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass eine solide Theorie (Grundbegriffe der Semantik) die Augen öffnet auf den weiteren Ebenen: es muss auch Nebensätze geben, die den 3.Aktanten repräsentieren.
2.2 "2. Aktant"
"Systemgrammatik Latein" (1997) 218f nennt Begehrsätze abhängige Sätze - mit ut oder verneint mit ne angefügt - die querbeet in unserem Sinn auf Verbbedeutungen der Modalitäten reagieren, also auf innere Einstellungen, die natürlich noch die Information benötigen, auf welchen Sachverhalt sie sich eigentlich beziehen.
Parentes provident - Eltern sorgen = Register ERMÖGLICHUNG - das allein ist zwar sympathisch, aber unanschaulich. Worin äussert sich die Sorge? Der abhängige Satz liefert die Information nach. <<SORGEN FÜR>> kann man gleich analysieren wie <<UNTERSTÜTZEN + 2.Aktant>> ut ne qua re egeant liberi - dass die Kinder nur ja an nichts Mangel leiden. - Das ist der Zielpunkt der Sorge = 2. Aktant
Verbbedeutungen wie <<HINDERN>>, <<ABHALTEN>>, <<VERBIETEN>> gehören zum Register INITIATIVE und benötigen auch die Information (als 2.Aktant), was denn zur Debatte steht.
Alle Verbbedeutungen des Registers EPISTEMOLOGIE (des Sagens, Wissens, auch negiert) benötigen die Nennung eines 2.Aktanten:
Nescis, quid proximus dies vecturus sit - Du weißt nicht, was der nächste Tag bringen wird. Croesus ex Solone quaesivit, nonne beatissimus omnium esset - Krösus fragte Solon, ob er nicht der Allerglücklichste sei.